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Ausbildung: Außerordentliche Verdachtskündigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Ausbildung: Außerordentliche Verdachtskündigung

Problempunkt

Der Kläger absolvierte bei der Beklagten seit dem 1.8.2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Am 20.6.2011 zählte er das sich in den Nachttresor-Kassetten einer Filiale befindliche Geld. Später wurde ein Kassenfehlbestand von 500 Euro festgestellt.

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