Ausbildung: Außerordentliche Verdachtskündigung
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Ausbildung: Außerordentliche Verdachtskündigung
Problempunkt
Der Kläger absolvierte bei der Beklagten seit dem 1.8.2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Am 20.6.2011 zählte er das sich in den Nachttresor-Kassetten einer Filiale befindliche Geld. Später wurde ein Kassenfehlbestand von 500 Euro festgestellt.
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