Auslegung der Kleinbetriebsklausel
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Auslegung der Kleinbetriebsklausel
Problempunkt
Bis zu diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war gerichtlich nicht entschieden, ob in einem Betrieb, der weniger als 10,25 Arbeitnehmer (neuer Schwellenwert seit dem 1.1.2004) aber mehr als 5,25 (alter Schwellenwert bis zum 31.12.2003) beschäftigte, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) weiter Anwendung findet, wenn die Zahl der Arbeitnehmer, auf die das KSchG vor dem
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