Außerordentliche Kündigung bei Arbeitsverweigerung
Problempunkt
Ein IT-Spezialist war der Auffassung, er werde nicht vertragsgemäß beschäftigt, sondern vielmehr vom Arbeitgeber gedemütigt, so dass er bereits eine seelische Erkrankung erlitten habe. Er kündigte dem Arbeitgeber konkret an, ggf. von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen zu wollen, wenn jener seiner Aufforderung nicht nachkomme. In der Folge wurden dem Arbeitnehmer konkrete Projekte übertragen, teilweise lehnte er diese jedoch ab, so dass er zuletzt nur noch für ca. drei bis vier Wochenstunden ausgelastet war.
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