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Außerordentliche Kündigung bei Arbeitsverweigerung

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Außerordentliche Kündigung bei Arbeitsverweigerung

Problempunkt

Ein IT-Spezialist war der Auffassung, er werde nicht vertragsgemäß beschäftigt, sondern vielmehr vom Arbeitgeber gedemütigt, so dass er bereits eine seelische Erkrankung erlitten habe. Er kündigte dem Arbeitgeber konkret an, ggf. von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen zu wollen, wenn jener seiner Aufforderung nicht nachkomme.

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