Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
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Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
Problempunkt
Die Mitarbeiterin war beim Arbeitgeber als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt und tariflich nur noch aus wichtigem Grund kündbar. Im Betrieb besteht eine Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit. Arbeitnehmer, die an der Gleitzeit teilnehmen, können zwischen 6 und 22 Uhr ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Dabei sind Beginn und Ende minutengenau zu dokumentieren.
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