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Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

Problempunkt

Die Arbeitgeberin mahnte den Kläger ab, weil er einer Mitarbeiterin auf den Hintern geschlagen hatte. Im folgenden Jahr machte der Kläger bei vier Gelegenheiten sexuelle Bemerkungen gegenüber einer anderen Kollegin. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm außerordentlich fristlos, hilfsweise fristgerecht. Das LAG hielt die Kündigung für unwirksam.

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