BAG sorgt für Klarheit bei Massenentlassungen
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BAG sorgt für Klarheit bei Massenentlassungen
Problempunkt
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG müssen Arbeitgeber der zuständigen Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor sie innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte - im Gesetz jeweils näher definierte - Anzahl von Arbeitnehmern entlassen. Die maßgeblichen Schwellenwerte sind dabei abhängig von der Betriebsgröße.
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