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Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs

Problempunkt

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31.12.2013 geendet hat. Die Klägerin war in der Zeit vom 14.9.2009 bis zum 31.12.2013 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten (einem Landkreis, der als sog. Optionskommune dauerhaft Aufgaben für die Agentur für Arbeit wahrnahm) beschäftigt.

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