BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
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BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
Problempunkt
Die Klägerin war im "Zentralen Hausdienst" des Krankenhauses, das die Beklagte betreibt, beschäftigt. In den Jahren 2003 bis 2006 war sie rund 219 Tagen arbeitsunfähig erkrankt. Ab 2004 führte die Beklagte deshalb mit ihr mehrere "Fehlzeitengespräche". An einem solchen nahm 2006 erstmals ein Betriebsratsmitglied teil.
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