Berechnung gleichwertiger Urlaubstage bei Schichtarbeit/Nachtschicht
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Berechnung gleichwertiger Urlaubstage bei Schichtarbeit/Nachtschicht
§ 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 TzBfG; § 242 BGB
Problempunkt
Die Beklagte beschäftigt den Kläger seit 1984 als Meister im Schaltdienst. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. Dieser enthält in § 14 Abs. 3 folgende Regelung: „Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage.
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