Betriebliche Übung bei irrtümlicher Leistung
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Betriebliche Übung bei irrtümlicher Leistung
Problempunkt
Der klagende Busfahrer erhielt jährlich eine tarifliche Weihnachtszuwendung und eine Sonderzuwendung, deren Höhe eine Betriebsvereinbarung bestimmte. Von 1991 bis 2005 wurden daneben noch weitere Beträge in den Lohnabrechnungen ausgewiesen und gezahlt, nämlich eine "Weihnachtszuw. a. D-Zuschl." und eine "Sonderzuw. a. D-Zuschl.".
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