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Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Betriebsrat

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Betriebsrat

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten als Gasrohrnetzwerker - zuletzt als Vorarbeiter - beschäftigt. Unternehmenssitz ist in W. Darüber hinaus gibt es eine Außenstelle in B, wo der Kläger fast ausschließlich eingesetzt war. Ein Betriebsrat existierte nicht.

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