Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Betriebsrat
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Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Betriebsrat
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten als Gasrohrnetzwerker - zuletzt als Vorarbeiter - beschäftigt. Unternehmenssitz ist in W. Darüber hinaus gibt es eine Außenstelle in B, wo der Kläger fast ausschließlich eingesetzt war. Ein Betriebsrat existierte nicht.
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