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Betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern

Problempunkt

Der Kläger war bei einem EDV-Beratungsunternehmen zunächst als Netzwerkadministrator und später als Organisationsprogrammierer beschäftigt. Der Arbeitgeber setzte seine Mitarbeiter auf der Basis von Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen bei seinen Auftraggebern ein.

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