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Betriebsübergang: Gesamtbetriebsvereinbarung gilt weiter

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Betriebsübergang: Gesamtbetriebsvereinbarung gilt weiter

Problempunkt

In einem Unternehmen mit mehreren Betrieben galt eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu betrieblichen Versorgungsansprüchen aus dem Jahr 1987 (GBV). Einer der zu diesem Unternehmen gehörenden Betriebe war im Wege des Asset Deals identitätswahrend am 4.10.1993 auf ein neues Unternehmen und im Jahr 2000 auf ein weiteres Unternehmen übertragen worden.

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