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Betriebsübergang und Auftragsnachfolge

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Betriebsübergang und Auftragsnachfolge

Problempunkt

Der Kläger war seit mehreren Jahren bei der N GmbH beschäftigt, die einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr bewachte. Das Unternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30.9.2005 zum 1.1.2006 mit der Begründung, der Bewachungsauftrag werde zu diesem Zeitpunkt enden. Im Zeitpunkt der Kündigungserklärung war der Auftrag noch nicht neu vergeben.

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