Betriebsübergang und Gleichstellungsabrede
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Betriebsübergang und Gleichstellungsabrede
Problempunkt
Der Kläger konnte aus dem mit seiner Arbeitgeberin geschlossenen Arbeitsvertrag Entlohnung nach dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag verlangen. Er selbst war nicht Mitglied der Gewerkschaft, die Arbeitgeberin hingegen kraft Verbandsmitgliedschaft einem Tarifvertrag unterworfen. Der Betrieb wurde an die nicht tarifgebundene Beklagte veräußert.
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