Direkt zum Inhalt

Betriebsübergang und Nachteilsausgleich

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Betriebsübergang und Nachteilsausgleich

Problempunkt

Der Kläger war für die polnische LOT, der Beklagten zu 1), als Operations-Agent am Frankfurter Flughafen tätig. Diese beschäftigte dort regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer, um "Check-In" und "Operations" durchzuführen. Nachdem die Beklagte zu 1) der Star Alliance beigetreten war, übertrug sie die Aufgaben am 1.11.2004 auf die Lufthansa, die Beklagte zu 2).

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium