Betriebsübergang und Nachteilsausgleich
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Betriebsübergang und Nachteilsausgleich
Problempunkt
Der Kläger war für die polnische LOT, der Beklagten zu 1), als Operations-Agent am Frankfurter Flughafen tätig. Diese beschäftigte dort regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer, um "Check-In" und "Operations" durchzuführen. Nachdem die Beklagte zu 1) der Star Alliance beigetreten war, übertrug sie die Aufgaben am 1.11.2004 auf die Lufthansa, die Beklagte zu 2).
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