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BetrVG: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen mit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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BetrVG: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen mit

Problempunkt

Die Arbeitgeberin mit 750 Beschäftigten und der Betriebsrat stritten um die Freistellung eines dritten Betriebsratsmitglieds. Das Unternehmen hatte mit dem Universitätsklinikum, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, einen Gestellungsvertrag geschlossen, durch den ihr 460 weitere Arbeitnehmer zugewiesen wurden.

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