Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
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Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
Problempunkt
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die anlässlich dienstlich veranlasster Flüge erworbenen Bonusmeilen dem Arbeitgeber oder aber dem Arbeitnehmer zustehen: Ein im Außendienst beschäftigter Mitarbeiter hatte auf diese Weise zuletzt insgesamt etwa 350.000 Bonusmeilen im Vielfliegerprogramm "Miles&More" gesammelt, welche einen Wert von rund 9.700 Euro verkörpern.
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