BR-Ausschluss wegen unbefugtem Zugriff auf Personalsystem
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BR-Ausschluss wegen unbefugtem Zugriff auf Personalsystem
Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt ein Unfallkrankenhaus, bei dem der Arbeitnehmer B seit 1998 als Krankenpfleger beschäftigt ist. Er verpflichtete sich gegenüber dem Unternehmen 1998 schriftlich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Seit 2001 ist er Betriebsratsmitglied, seit 2011 Vorsitzender des Gremiums und seit 2005 von der Arbeit freigestellt.
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