BR-Stellungnahme zur Massenentlassung im Interessenausgleich
Lesedauer: ca. 4 Minuten
BR-Stellungnahme zur Massenentlassung im Interessenausgleich
Problempunkt
Im Fall einer Massenentlassung sind die einzelnen Kündigungen nur wirksam, wenn die gegenüber der Agentur für Arbeit zu erstattende Massenentlassungsanzeige den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist der Betriebsrat schriftlich über verschiedene Umstände zu unterrichten. Nach § 17 Abs.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
