Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
§§ 611, 612 BGB; § 113 ZPO
Problempunkt
Der Kläger war vom 11.10.2010 bis zum 31.7.2014 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Bei einer vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden erhielt er ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt 1.600 Euro. Er war arbeitsvertraglich verpflichtet, „im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten“.
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