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Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste

Problempunkt

Infolge einer geplanten Betriebs-änderung zum 31. Dezember 1997 beschloß die Arbeitgeberin - ein Zulieferer für die Automobil-industrie -, ihren Personalbestand um 125 Arbeitnehmer zu reduzieren. Die Auswahl der betriebsbedingt zu Kündigenden erfolgte anhand verschiedenster Kriterien (Leistungen, Fähigkeiten, Kenntnisse usw.).

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