Darlegungspflicht des Arbeitgebers bei Verdachtskündigung
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Darlegungspflicht des Arbeitgebers bei Verdachtskündigung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen (Verdachts-)Kündigung. Der Kläger, der bei dem beklagten Land als Lehrer tätig war und bereits 2003 eine Geldstrafe wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen erhalten hatte, wurde im August 2008 wegen eines gleichen Deliktes angeklagt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.