E-Mail-Account ausgeschiedener Mitarbeiter nicht ungefragt löschen

1. Der Auftraggeber darf einen für den Mitarbeiter angelegten E-Mail-Account bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht ohne dessen Zustimmung löschen, wenn der Mitarbeiter dort auch private E-Mails speichert.

2. Das Löschen des Accounts ist nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich.

3. Das unberechtigte Löschen des E-Mail-Accounts kann Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters auslösen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

OLG Dresden, Beschluss vom 5. September 2012 – 4 W 961/12

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahrens stritten die Parteien u. a. über die Einstandspflicht des beklagten Fahrradkurierdienstes für die durch die Löschung der auf dem E-Mail-Account des Klägers gespeicherten Daten entstandenen Schäden. Der Beklagte hatte dem klagenden Fahrradkurier für die Vertragslaufzeit ein iPhone und einen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Zusammenarbeit hatte der Beklagte den Kläger erfolglos zur Rückgabe des Telefons aufgefordert.

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