Einsicht in Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnisses
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Einsicht in Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Viele Arbeitgeber bewahren Personalakten lange über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auf. Arbeitnehmer können auch nach ihrem Ausscheiden noch ein Interesse daran haben, zu erfahren, was darin steht. Das aus § 83 Abs. 1 BetrVG jedem Mitarbeiter zustehende Einsichtsrecht greift aber nicht, wenn der Betreffende ausgeschieden ist.
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