Entgeltfortzahlung – Einheit des Verhinderungsfalls
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Entgeltfortzahlung – Einheit des Verhinderungsfalls
Problempunkt
Die Parteien stritten über Entgeltfortzahlung. Der Kläger, der bis zum 31.10.2013 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt war, war vom 9.9. bis einschließlich Sonntag, dem 20.10.2013, wegen eines lumbalen Facettensyndroms arbeitsunfähig krank. Am 17.10.2013 suchte er seinen Hausarzt Dr. L erneut auf und beklagte u. a. zunehmende Schulterschmerzen.
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