Direkt zum Inhalt

Entleiher-Ausschlussfristen gelten nicht für Equal-Pay-Ansprüche

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Entleiher-Ausschlussfristen gelten nicht für Equal-Pay-Ansprüche

Problempunkt

Seit der Hartz-Reform 2003 gilt Equal Pay: Leiharbeitnehmer können vom Verleiher während der Zeit der Überlassung grundsätzlich die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen. Erfasst sind bspw.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium