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Entschädigung wegen unzulässiger Videoüberwachung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Entschädigung wegen unzulässiger Videoüberwachung

Problempunkt

Die Mitarbeiterin war als kaufmännische Angestellte bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Die Firma brachte gegenüber der Eingangstür ihres Büros eine Videokamera an, die nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern auch auf ihren Arbeitsplatz gerichtet war. Die Mitarbeiterin wehrte sich erfolglos dagegen.

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