Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen
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Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen
Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten als Triebfahrzeugführer im Wechseldienst beschäftigt. Seine Schichten verteilen sich grundsätzlich auf alle Wochentage und haben eine unterschiedliche Länge. Er arbeitet regelmäßig an fünf, gelegentlich auch an sechs Tagen in der Woche. In den Jahren 2001 bis 2003 war der Kläger an zwölf Wochenfeiertagen im Dienst.
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