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Erstattung von Detektivkosten

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Erstattung von Detektivkosten

Problempunkt

Der Arbeitnehmer äußerte die Absicht, im Anschluss an die Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber eine Konkurrenztätigkeit aufzunehmen. Daher führten die Parteien Gespräche darüber, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Mitarbeiter entfernte weit vor dem angedachten Beendigungstermin private Gegenstände aus seinem Büro. Des Weiteren besuchte er eine Kundin des Arbeitgebers.

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