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Fortsetzung der Tätigkeit nach befristeter Vertragsverlängerung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Fortsetzung der Tätigkeit nach befristeter Vertragsverlängerung

Problempunkt

Zwischen den Parteien war strittig, ob ihr bis zum 31.12.2011 befristet vereinbartes Arbeitsverhältnis über dieses Datum hinaus unbefristet fortbesteht.

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