Fortsetzung der Tätigkeit nach befristeter Vertragsverlängerung
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Fortsetzung der Tätigkeit nach befristeter Vertragsverlängerung
Problempunkt
Zwischen den Parteien war strittig, ob ihr bis zum 31.12.2011 befristet vereinbartes Arbeitsverhältnis über dieses Datum hinaus unbefristet fortbesteht.
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