Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber

Wird ein Arbeitnehmer entgegen § 613a Abs. 5 BGB nicht über einen Betriebsübergang unterrichtet, beginnt die einmonatige (Ausschluss-)Frist, binnen derer der Mitarbeiter seinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen den Betriebserwerber geltend machen muss, nicht zu laufen.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 27. Januar 2011 – 8 AZR 326/09

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Bild: schemev / stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Klägerin auf die Beklagte im Wege eines Betriebsübergangs. Die Klägerin war bei der V GmbH beschäftigt. Diese führte in einem Druckzentrum, das der Beklagten gehört, die "Kleinpaketfertigung" durch. Die Beklagte kündigte jedoch den Auftrag und übernahm ab April 2007 den Bereich "in Eigenregie", indem sie dort Leiharbeiter einsetzte. Die V GmbH stellte die Klägerin daraufhin frei und kündigte fristgerecht mit Schreiben vom 31.7.2007 zu Ende November 2007. Die Klägerin erhob am 21.8.2007 Kündigungsschutzklage.

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