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Freizeitausgleich für Betriebsratsreisen

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Freizeitausgleich für Betriebsratsreisen

Problempunkt

Mit der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin war eine wöchentliche Arbeitszeit in Höhe von 35,68 Stunden vereinbart, wobei sie jeden Freitag vier Stunden, und zwar von 8 bis 12 Uhr, zu arbeiten hatte.

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