Gebetspausen während der Arbeitszeit
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Gebetspausen während der Arbeitszeit
Problempunkt
Das über Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützte Recht der freien Religionsausübung wirkt grundsätzlich auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei Kollision dieses Rechtes des Arbeitnehmers mit dem über Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG geschützten wirtschaftlichen Betätigungsrecht des Arbeitgebers kommt es darauf an, welches Recht überwiegt.
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