Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses
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Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Der Kläger war als Arbeitnehmer des beklagten Landes Hessen an der Universitätsklinik in Marburg als nichtwissenschaftlicher Arbeiter beschäftigt. Das Land betrieb des Weiteren noch eine Universitätsklinik im 30 km entfernten Gießen. Diese litt jedoch unter finanziellen Schwierigkeiten.
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