Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld
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Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld
Problempunkt
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf höheres Weihnachtsgeld für das Jahr 2002. Auslöser für die Streitigkeit ist der Umstand, dass die nicht tarifgebundene Beklagte ihren Angestellten für das Jahr 2002 ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, ihren Arbeitern indes ein Weihnachtsgeld in Höhe von 55% des monatlichen Bruttolohns zahlte.
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