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Haftung für Mobbing durch Vorgesetzten

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Haftung für Mobbing durch Vorgesetzten

Problempunkt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu beurteilen, ob das Verhalten eines Vorgesetzten als Mobbing zu qualifizieren ist und ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Zahlung von Schmerzensgeld und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Vorgesetzten verlangen kann.

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