Hinweis auf gesetzliche Fristen genügt in ordentlicher Kündigung
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Hinweis auf gesetzliche Fristen genügt in ordentlicher Kündigung
Problempunkt
Nach der Rechtsprechung des BAG muss eine Kündigung bestimmt und unmissverständlich erklärt werden (vgl. etwa Urt. v. 15.3.1991 - 2 AZR 516/90, NZA 1992, S. 452). Das bezieht sich dem Grundsatz nach auch auf die Kündigungsfrist.
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