Homeoffice: Außerordentliche Änderungskündigung
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Homeoffice: Außerordentliche Änderungskündigung
Problempunkt
Der Kläger war seit 1968 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als technischer Kundenberater im Verkaufscenter Berlin. Nach dem kraft einzelvertraglicher Vereinbarung anwendbaren Tarifvertrag war eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Frühjahr 2003 fasste die Arbeitgeberin den Entschluss, die technische Kundenberatung in der Zentrale in W zusammenzulegen.
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