Informationspflicht bei Betriebsratsanhörung
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Informationspflicht bei Betriebsratsanhörung
Problempunkt
Der einem Schwerbehinderten gleichgestellte Kläger wurde von der Beklagten zuletzt als Lokführer beschäftigt. Diese Tätigkeit konnte er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten, woraufhin die Bundesknappschaft eine Arbeitsplatzwechselempfehlung aussprach.
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