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Informationspflicht bei Betriebsratsanhörung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Informationspflicht bei Betriebsratsanhörung

Problempunkt

Der einem Schwerbehinderten gleichgestellte Kläger wurde von der Beklagten zuletzt als Lokführer beschäftigt. Diese Tätigkeit konnte er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten, woraufhin die Bundesknappschaft eine Arbeitsplatzwechselempfehlung aussprach.

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