Innerbetriebliche Ausschreibung bei Leiharbeitnehmern

Auf Verlangen des Betriebsrats ist der Arbeitgeber nach § 93 BetrVG verpflichtet, auch vorübergehende Einsätze von Leiharbeitnehmern über vier Wochen innerbetrieblich auszuschreiben.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 – 1 ABR 25/12

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Bild: schemev / stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Arbeitgeberin stellt Bremsbeläge für Pkw, Lkw und Schienenfahrzeuge her. In ihrem Werk in G beschäftigt sie über 900 Mitarbeiter. Es besteht ein Betriebsrat. Im Zeitraum von Juni bis August 2010 setzte sie mehr als 100 Leiharbeitnehmer für eine Dauer zwischen vier Wochen und vier Monaten zur Sicherung ihrer Produktion ein.

2012 beschäftigte das Unternehmen in den Bereichen Scheibenbremsbelagfertigung, Schiene, Sinter und Mischerei 30 Leiharbeitnehmer als Maschinenarbeiter im Schichtbetrieb für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Eine vorherige Ausschreibung war unterblieben.

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