Institutioneller Rechtsmissbrauch: Befristungskette im Hochschulbereich
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Institutioneller Rechtsmissbrauch: Befristungskette im Hochschulbereich
Problempunkt
Die Klägerin war vom 1.9.1989 bis zum 31.10.2011 durchgehend an der Universität Leipzig beschäftigt. Bis Februar 1996 wurden zunächst vier befristete Arbeitsverträge geschlossen, die auch dem Abschluss der Promotion und dem anschließenden Erwerb der Habilitation dienten.
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