Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot
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Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot
Problempunkt
Das BAG hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitnehmer die Karenzentschädigung zusteht, wenn das vereinbarte Wettbewerbsverbot teilweise unverbindlich ist (sog. überschießendes Wettbewerbsverbot).
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