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Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

Problempunkt

Das BAG hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitnehmer die Karenzentschädigung zusteht, wenn das vereinbarte Wettbewerbsverbot teilweise unverbindlich ist (sog. überschießendes Wettbewerbsverbot).

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