Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
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Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
Problempunkt
Die Mitarbeiterin war seit 1994 bei einer Unternehmensberatung tätig und schied im Februar 1997 auf eigenen Wunsch aus. Im Arbeitszeugnis beurteilen die Inhaber Führung und Leistung der Mitarbeiterin und bescheinigten ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.
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