Direkt zum Inhalt

Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

Problempunkt

Die Mitarbeiterin war seit 1994 bei einer Unternehmensberatung tätig und schied im Februar 1997 auf eigenen Wunsch aus. Im Arbeitszeugnis beurteilen die Inhaber Führung und Leistung der Mitarbeiterin und bescheinigten ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium