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Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

Problempunkt

Der Kläger war für die Beklagte, die Baumärkte betreibt, zuletzt als Marktleiter gegen eine monatliche Vergütung i. H. v. 5.000 Euro brutto tätig. Sein Arbeitsverhältnis bestand knapp zehn Jahre und endete betriebsbedingt.

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