Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
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Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
Problempunkt
Der Kläger war für die Beklagte, die Baumärkte betreibt, zuletzt als Marktleiter gegen eine monatliche Vergütung i. H. v. 5.000 Euro brutto tätig. Sein Arbeitsverhältnis bestand knapp zehn Jahre und endete betriebsbedingt.
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