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Kein BEM vor gesundheitsbedingter Versetzung nötig

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein BEM vor gesundheitsbedingter Versetzung nötig

§ 84 Abs. 2 SGB IX a. F. (§ 167 Abs. 2 SGB IX n. F. [2018]); § 106 GewO; § 315 BGB

Problempunkt

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Beschäftigung in der Nachtschicht (21:00 bis 05:00 Uhr). Der 1967 geborene Arbeitnehmer ist bei der Beklagten seit 1991 als Maschinenbediener tätig.

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