Kein Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer
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Kein Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer
Problempunkt
Der Kläger war seit 1998 als Leiter Informationstechnologie bei der Muttergesellschaft der beklagten GmbH angestellt. Im Jahr 2000 wurde er zum Geschäftsführer der Beklagten bestellt. Seine Aufgaben als Leiter Informationstechnologie bei der Muttergesellschaft nahm er weiterhin wahr.
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