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Kein Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Kein Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer

Problempunkt

Der Kläger war seit 1998 als Leiter Informationstechnologie bei der Muttergesellschaft der beklagten GmbH angestellt. Im Jahr 2000 wurde er zum Geschäftsführer der Beklagten bestellt. Seine Aufgaben als Leiter Informationstechnologie bei der Muttergesellschaft nahm er weiterhin wahr.

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