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Keine abändernde betriebliche Übung mehr

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine abändernde betriebliche Übung mehr

Problempunkt

Der Kläger ist seit 1971 als Spezialbaufacharbeiter für die nicht tarifgebundene Beklagte tätig. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert nicht. Seit Beginn der Beschäftigung erhielt er bis zum Jahr 2005 zunächst jeweils zum Jahresende Weihnachtsgeld.

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