Keine Abfindung bei abgelehnter Weiterbeschäftigung
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Keine Abfindung bei abgelehnter Weiterbeschäftigung
Problempunkt
In der Praxis müssen die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans zum Interessenausgleich häufig unter Zeitdruck versuchen, möglichst alle denkbaren Einzelfälle zu berücksichtigen.
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