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Keine Abfindung bei abgelehnter Weiterbeschäftigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine Abfindung bei abgelehnter Weiterbeschäftigung

Problempunkt

In der Praxis müssen die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans zum Interessenausgleich häufig unter Zeitdruck versuchen, möglichst alle denkbaren Einzelfälle zu berücksichtigen.

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