Direkt zum Inhalt

Keine Kündigung für Whistleblower

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Keine Kündigung für Whistleblower

Problempunkt

Arbeitgeber verlangen von ihren Arbeitnehmern, sogar bei Gesetzesverstößen über betriebliche Verhältnisse zu schweigen. Diese Verpflichtung zur Loyalität und Vertraulichkeit ist Ausfluss der arbeitsvertraglichen Treuepflicht. Dazu gehört, dass Konflikte miteinander beim Arbeitsgericht auszutragen sind, nicht jedoch in der Öffentlichkeit.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium